Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Mazzoli erbringt – auch im Rahmen streitiger Verfahren – Rechtsbeistand für öffentliche Körperschaften, einschließlich Sozialversicherungsträger, sowie für staatliche Konzessionsunternehmen in den Bereichen Dienstleistungen, öffentliche Bauvorhaben und öffentliche Finanzen. Sie bietet spezialisierte Beratung zum nationalen und unionsrechtlichen Regelwerk für die Funktionsbeziehungen der öffentlichen Verwaltung, Unterstützung im partizipativen Dialog mit der Verwaltung, Beistand in förmlichen Vergabeverfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie in den Bereichen Finanzen öffentlicher Körperschaften, staatliche Finanzhilfen, öffentliches Dienstverhältnis und haushaltsrechtliche Haftung.

Die Kanzlei betreut die Beziehungen zwischen multinationalen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung, sowohl bei der Beteiligung an Verwaltungsverfahren als auch im Streitfall, mit besonderem Augenmerk auf Fragen der unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auf die Vereinbarkeit vorgeschlagener Reformen sowie administrativer und wirtschaftlicher Maßnahmen mit dem AEUV sowie auf die Rechtsvergleichung im Bereich der öffentlichen Aufträge und der Dienstleistungs- und Baukonzessionen.

Im Bereich des Verwaltungsrechts wurden Rechtsanwalt Paolo Mazzoli neben seiner freiberuflichen Tätigkeit zahlreiche Lehraufträge erteilt: von der Scuola Superiore dell’Economia e della Finanza (https://sna.gov.it/), sowohl vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als auch vom Fachbereich Rechtswissenschaften (Studienjahre 2006/2008), sowie von der staatlichen Università degli Studi di Napoli „Parthenope“ (Lehrveranstaltung „Vorschriften zum Procurement“ [IUS 10 Verwaltungsrecht – Recht der öffentlichen Aufträge] in Verbindung mit der weiteren Lehrveranstaltung „Ethik, Aufsicht und Procurement“ [IUS 17 – Strafrecht] Studienjahre 2016/2020).

Im Bereich des Verfassungsrechts ist die Kanzlei sowohl prozessual als auch beratend tätig: Rechtsanwalt Paolo Mazzoli, Gründer der Kanzlei, wurde als Sachverständiger für öffentliches Recht vor dem 1. Ständigen Ausschuss des Senats der Italienischen Republik (Ausschuss für Verfassungsangelegenheiten) in der XVII. Legislaturperiode im Rahmen der „Sachstandsermittlung zum Verfahren der Verfassungsrevision von Titel I und Titel V des Teils II der Verfassung sowie der den CNEL betreffenden Bestimmung“ sowie in der XVIII. Legislaturperiode zu den Verfassungsgesetzentwürfen Nr. 83, 212, 1203, 1532, 1627 (verfassungsrechtlicher Umweltschutz) angehört.

In diesen Rechtsgebieten vertritt die Kanzlei ihre Mandanten in streitigen Verfahren vor den Regionalen Verwaltungsgerichten (T.A.R.), dem Staatsrat, dem Rechnungshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem EuGH und den Organen der Selbstgerichtsbarkeit (Autodichia) des italienischen Parlaments, in Schiedsverfahren sowie vor gerichtsähnlichen Fachkommissionen der Verwaltung.